In Deutschland können Sie alle Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit der Sanierung und Weiternutzung der Immobilie stehen, denkmalrechtlich abschreiben.
(Außenanlagen und andere Dinge, die nicht mit dem Erhalt des Gebäudes in Zusammenhang stehen sind hiervon ausgenommen).
Das bedeutet in diesem Beispiel, dass Sie in Ihrer Steuer die Sanierungskosten in Höhe von 262.500 Euro abschreiben können, was sich positiv auf Ihre Einkommenssteuer auswirken würde.