Capitol Schwetzingen
Gebäude aus den 1920er Ära
Schwetzingen liegt im Nordwesten von Baden-Württemberg, rund 10 Kilometer westlich von Heidelberg und 15 Kilometer südöstlich von Mannheim.
Die Stadt zählt etwa 21.100 Einwohner und gehört zu den fünf größten Städten im Rhein-Neckar-Kreis.
Als Mittelzentrum dient Schwetzingen den umliegenden Gemeinden und trägt seit dem 1. April 1993 den Titel einer Großen Kreisstadt. Diese Auszeichnung erlangte Schwetzingen durch kontinuierliches Wachstum ohne die Eingliederung benachbarter Gemeinden. Ein Highlight der Stadt ist das weitgehend erhaltene barocke Schloss mit seinem Park, das zur Burgenstraße gehört.
Zentral gelegen, hohe Mieterwartung
KfW-Kredit inkl. Tilgungszuschuss
5 min zu Fuß bis zum Schloss Schwetzingen
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung
Hochwertige Sanitärausstattung vom italienischen Hersteller Vallone
Mieterwartung 15 - 17€ je m²
Positiver Cashflow nach Steuer & Tilgung
Verkaufsstart Mai 2024
Eleganz und Qualität vereint
“Klassische Bauformen, vereint mit neuzeitlicher Ausstattung, geben dem Gebäude ein heristisches Gepräge. Der grüne Terranovaputz, die altschwarze Falzpfannendachung lassen den Bau, von allen Seiten betrachtet, in vornehme Erscheinung treten.” Eröffnungsbericht aus der Sonderbeilage der Schwetzinger Zeitung, zur Eröffnung der Capitol Lichtspiele am 8. Oktober 1926.
Außenansicht vor Sanierung
Außenansicht vor Sanierung
Außenansicht Visualisierung
Außenansicht Visualisierung
Möglichkeiten zur Steuerersparnis
Nach §7i EStG lassen sich die Sanierungskosten für Baudenkmäler in den ersten 8 Jahren mit 9% und in den weitere 4 Jahren mit 7% abschreiben!
Bei einem Kaufpreis von 350.000€, 80% Sanierungsanteil und einem Steuersatz von 42% erhalten Sie jährlich ca. 10.168€ als Steuerrückerstattung vom Finanzamt.
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Kaufpreis der Wohnung
350.000 €
Sanierungskosten
280.000 €
Altsubstanz
35.000 €
Bodenwert
35.000 €
Mögliche Steuerersparnis pro Jahr (bei 40% Steuersatz)
10.168
Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen nicht als steuerliche Beratung zu verstehen sind. Sie dienen lediglich als Beispiel und können eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater nicht ersetzen. Für eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte steuerliche Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an einen professionellen Steuerberater zu wenden.
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